Beantragung und Rückvergütung eines Eversense E3 CGM Systems

 

Haben wir Dein Interesse geweckt?

Bei Vorliegen einer medizinischen Indikation wird das Eversense E3 CGM-System grundsätzlich von der Krankenkasse aus der obligatorischen Grundversicherung sog. KVG rückvergütet. Die Zulassung für das CGM-System ist für Personen ab 18 Jahren. Dein Diabetologe beantragt eine Kostengutsprache bei Deiner Krankenkasse. Sobald diese vorliegt, kann das Eversense E3 CGM-System bei Ascensia Diabetes Care in der Schweiz bestellt werden.

 

Der Ablauf in drei Schritten:

1. Vereinbare einen Termin mit Deinem behandelnden Facharzt/Fachärztin, um in einem gemeinsamen Gespräch die Vorteile des Eversense E3 CGM-Systems kennenzulernen.
2. Falls eine Indikation vorliegt, wird Dein Facharzt oder Deine Fachärztin (Diabetologe/Endokrinologe) das CGM für 12 Monate verschreiben und die Kostengutsprache beantragen.
3. Die Erstbestellung bei Ascensia Diabetes Care erfolgt über ein Bestellformular, welches Du gemeinsam mit Deinem Facharzt /Fachärztin ausfüllst.

 
Hier findest Du ein Eversense CGM Zentrum in Deiner Nähe.

Indikation

Auszug aus der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL, Position 21.05) für kontinuierliches Glukosemonitoring System (CGM) mit Alarmfunktion. Bei insulinbehandelten Patienten unter folgenden (vor Beginn mit CGM vorliegenden) Bedingungen:

a) HbA1C-Wert gleich oder höher als 8 % und/oder
b) bei schwerer Hypoglykämie, Grad II oder III oder
c) bei schweren Formen von Brittle Diabetes mit bereits erfolgter Notfallkonsultation und/oder Hospitalisation
 

Hast Du noch Fragen?

Gerne unterstützen wir Dich auf Deinem Weg zum Eversense E3 CGM-System per: Eversense.ch@ascensia.com oder Telefon: 061/ 544 7990